Kurz gesagt: Das EU-Mobilitätspaket I besteht aus drei Rechtsakten von 2020: VO (EU) 2020/1054 (Lenk- und Ruhezeiten, Tachograph), VO (EU) 2020/1055 (Marktzugang, Kabotage, Transporter über 2,5 t) und RL (EU) 2020/1057 (Entsendung von Fahrern). Es trat stufenweise in Kraft – vom 20. August 2020 bis zum 1. Juli 2026, als Smart-Tachograph und Lenkzeitregeln auch für grenzüberschreitend eingesetzte Transporter von 2,5 bis 3,5 t Pflicht wurden.

Die drei Rechtsakte

RechtsaktInhaltAnwendbar seit
VO (EU) 2020/1054Lenk- und Ruhezeiten (VO 561/2006), Tachograph (VO 165/2014)20.08.2020
RL (EU) 2020/1057Entsendung von Fahrern, Durchsetzung02.02.2022
VO (EU) 2020/1055Zugang zum Beruf (VO 1071/2009), Marktzugang und Kabotage (VO 1072/2009)21.02.2022

Die EU-Kommission führt diese Regeln auf ihren Seiten als „Mobility Package I“. Ein „Mobilitätspaket II“ mit eigenen Vorschriften für den Straßengüterverkehr wird dort nicht aufgeführt; alle Stufen bis 2026 in diesem Artikel gehören zu Paket I.

Lenk- und Ruhezeiten (VO 2020/1054)

Die Grundgrenzen nach VO 561/2006 laut Europäischer Arbeitsbehörde (ELA):

RegelWert
Tageslenkzeit9 h, max. zweimal pro Woche 10 h
Wochenlenkzeitmax. 56 h
Doppelwochemax. 90 h
Fahrtunterbrechung45 min nach 4,5 h Lenkzeit
Tägliche Ruhezeitmind. 11 h am Stück
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeitmind. 45 h am Stück

Neu durch das Mobilitätspaket:

  • Keine regelmäßige Wochenruhe in der Kabine. Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden sind in einer geeigneten Unterkunft zu verbringen; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
  • Rückkehr des Fahrers: Das Unternehmen muss die Arbeit so planen, dass der Fahrer alle 3 oder 4 Wochen (je nach Folge verkürzter Wochenruhen) an seinen Wohnort oder zur Betriebsstätte zurückkehren kann – auf Kosten des Unternehmens.
  • Zwei verkürzte Wochenruhen in Folge sind im internationalen Güterverkehr außerhalb des Niederlassungsstaats erlaubt; danach ist ein Ausgleich vor der nächsten regelmäßigen Wochenruhe fällig.
  • Ausnahmsweise längere Lenkzeit: Um bei unvorhergesehenen Umständen die Betriebsstätte oder den Wohnort zur Wochenruhe zu erreichen, darf die Lenkzeit um bis zu 2 Stunden überschritten werden; der Grund ist manuell zu vermerken und die Zeit bis Ende der dritten Folgewoche auszugleichen.

Mehr dazu: Lenk- und Ruhezeiten Lkw und Wochenruhezeit und Rückkehrpflicht.

Marktzugang und Kabotage (VO 2020/1055)

  • Kabotage: max. 3 Beförderungen in 7 Tagen nach einer internationalen Einfahrt, danach 4 Tage Sperrfrist für dasselbe Fahrzeug im selben Land. Details: Kabotage-Regeln.
  • Transporter 2,5–3,5 t: Seit 21. Mai 2022 brauchen Unternehmen, die damit grenzüberschreitend gewerblich fahren, eine Gemeinschaftslizenz; Eigenkapital 1.800 € für das erste und 900 € für jedes weitere Fahrzeug. Details: EU-Lizenz für Transporter.
  • Niederlassung: Strengere Anforderungen an eine tatsächliche Niederlassung (Räume, Unterlagen, Fahrzeuge). Die Pflicht, dass Fahrzeuge alle 8 Wochen zu einer Betriebsstätte im Niederlassungsstaat zurückkehren, hat der EuGH am 4. Oktober 2024 für nichtig erklärt.

Entsendung von Fahrern (RL 2020/1057)

Seit 2. Februar 2022 gelten Kabotage und Cross-Trade als Entsendung; bilaterale Fahrten (auch mit begrenzten zusätzlichen Be- oder Entladungen) und Transit sind ausgenommen. Die Entsendemeldung erfolgt ausschließlich über das EU-Portal RTPD (Schnittstelle zum IMI) spätestens bei Beginn der Entsendung. An Bord: Kopie der Meldung, Beförderungsnachweis (z. B. e-CMR) und Tachographendaten.

Tachograph

Ab 21. August 2023 neu zugelassene Fahrzeuge haben den Smart-Tachographen Version 2, der Grenzübertritte automatisch erfasst. Im internationalen Verkehr mussten analoge und digitale (nicht smarte) Geräte bis 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden, Smart-Tachographen der Version 1 bis 18. August 2025. Seit 31. Dezember 2024 sind die Aufzeichnungen der letzten 56 Tage vorzuzeigen. Für Transporter gilt die Pflicht seit 1. Juli 2026 – Details: Tachograph-Pflicht für Transporter.

Zeitplan im Überblick

DatumWas gilt
20.08.2020neue Lenk- und Ruhezeitregeln, Rückkehr des Fahrers, Verbot der Wochenruhe in der Kabine
02.02.2022Entsenderegeln, RTPD-Portal, Grenzübertritt manuell erfassen
21.02.2022neue Kabotage- und Niederlassungsregeln
21.05.2022Gemeinschaftslizenz für Transporter über 2,5 t im internationalen Verkehr
21.08.2023Smart-Tachograph V2 in Neufahrzeugen
04.10.2024EuGH: 8-Wochen-Rückkehr der Fahrzeuge nichtig, übrige angefochtene Regeln bestätigt
31.12.2024Nachrüstfrist analog/digital, 56 Tage Aufzeichnungen
18.08.2025Nachrüstfrist Smart-Tachograph V1
01.07.2026Tachograph und Lenkzeiten für Transporter 2,5–3,5 t im internationalen Verkehr

Was das für die Disposition bedeutet

Rückkehrpflicht, Kabotage-Sperrfrist und Entsendung verändern Umläufe und damit Kosten pro Tour. Unterkunftskosten für die Wochenruhe und Fahrten zur Betriebsstätte gehören in die Kalkulation, ebenso wie Maut und Diesel. Für Maut und Kraftstoff einer Route: Route jetzt kalkulieren. Zur Gesamtkalkulation: Lkw-Kosten pro km.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was regelt das Mobilitätspaket I?

Lenk- und Ruhezeiten, Rückkehr des Fahrers, Kabotage, Niederlassung, Entsendung von Fahrern, Tachographenpflichten und die Lizenzpflicht für Transporter über 2,5 t im internationalen Verkehr.

Gilt die 8-Wochen-Rückkehrpflicht für Lkw noch?

Nein. Der EuGH hat sie am 4. Oktober 2024 für nichtig erklärt. Die Rückkehr des Fahrers alle 3 bzw. 4 Wochen hat er bestätigt.

Ab wann brauchen Transporter einen Tachographen?

Seit 1. Juli 2026 für Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 t im internationalen Verkehr und in der Kabotage – Smart-Tachograph Version 2.

Darf der Fahrer die 45-Stunden-Ruhe im Lkw verbringen?

Nein. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ist in einer geeigneten Unterkunft zu nehmen; die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Fristen und Ausnahmen vor der Anwendung in der offiziellen Quelle prüfen.