Kurz gesagt: Ein Frachtführer mit EU-Gemeinschaftslizenz darf nach einer grenzüberschreitenden Beförderung im Zielland höchstens 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen durchführen. Danach gilt für dasselbe Fahrzeug in diesem Land eine Sperrfrist von 4 Tagen. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/1055, anwendbar seit dem 21. Februar 2022.

Was ist Kabotage?

Kabotage ist innerstaatlicher Güterkraftverkehr durch einen Unternehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist – etwa ein tschechischer Frachtführer, der eine Ladung von München nach Köln fährt. Berechtigt ist laut Art. 8 Abs. 1 der VO 1072/2009 jeder gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmer mit Gemeinschaftslizenz; Fahrer aus Drittstaaten brauchen zusätzlich eine Fahrerbescheinigung.

Wichtig für die Disposition: Kabotage ist nie „frei“. Sie setzt immer eine vorangegangene internationale Beförderung in das Aufnahmeland voraus, und alle Güter dieser Einfahrt müssen entladen sein, bevor die erste Kabotagefahrt beginnt. Auch leere Container oder Paletten zählen laut EU-Kommission als internationale Beförderung, wenn sie unter einem Beförderungsvertrag gefahren werden.

Die Kernregeln im Überblick

RegelInhaltRechtsgrundlage
Anzahlmax. 3 KabotagebeförderungenArt. 8 Abs. 2 VO 1072/2009
Zeitfensterletzte Entladung spätestens 7 Tage nach der Entladung der internationalen EinfahrtArt. 8 Abs. 2
Andere Mitgliedstaatenje Land 1 Kabotagefahrt innerhalb von 3 Tagen nach Leer-Einfahrt, im 7-Tage-FensterArt. 8 Abs. 2 UAbs. 2
Sperrfrist (Cooling-off)4 Tage keine Kabotage mit demselben Fahrzeug im selben LandArt. 8 Abs. 2a
NachweiseBelege der Einfahrt und jeder Kabotagefahrt, auch elektronisch (e-CMR)Art. 8 Abs. 3 und 4a

Eine Kabotagebeförderung kann mehrere Be- und Entladestellen haben. Die Mitgliedstaaten dürfen aber Beförderungen mit mehreren Beladestellen und mehreren Entladestellen einschränken.

So werden die Tage gezählt

Laut EU-Kommission gelten Kalendertage, keine 24-Stunden-Blöcke:

  • Die 7-Tage-Frist beginnt um 0:00 Uhr des Tages nach der Entladung der internationalen Einfahrt und endet um 23:59 Uhr des siebten Tages.
  • Die 4-Tage-Sperrfrist beginnt um 0:00 Uhr des Tages nach der letzten Kabotage-Entladung. Sie gilt für das Fahrzeug (bei Lastzügen: das Zugfahrzeug), nicht für das ganze Unternehmen.
  • Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Fristen von zwei oder mehr Tagen müssen mindestens zwei Werktage umfassen.

Beispiel: Kabotage in Deutschland

Ein Sattelzug eines tschechischen Unternehmens fährt Prag – München und entlädt am Montag, 2. November 2026.

DatumFahrtStatus
Mo 2.11.Prag – München, entladeninternationale Einfahrt
Di 3.11.München – NürnbergKabotage 1
Mi 4.11.Nürnberg – StuttgartKabotage 2
Fr 6.11.Stuttgart – Köln, entladenKabotage 3 (Limit erreicht)
Sa 7.11. – Di 10.11.–Sperrfrist 4 Tage in DE
ab Mi 11.11.erneut Kabotage in DE möglichnur nach neuer internationaler Einfahrt

Das 7-Tage-Fenster liefe hier bis Montag, 9. November, 23:59 Uhr. Mit drei Fahrten bis Freitag ist das Kontingent aber schon erschöpft. Alternative: Der Lkw fährt innerhalb des Fensters leer in die Niederlande und erledigt dort eine Kabotagefahrt – spätestens 3 Tage nach der Einfahrt und innerhalb der 7 Tage.

Ob sich eine Leerfahrt für die nächste Kabotage lohnt, hängt an Maut und Diesel. Logist Calculator berechnet beides für die Strecke – Maut aus HERE-Routing- und Mautdaten, Diesel nach dem EU Weekly Oil Bulletin. Route jetzt kalkulieren. Hintergrund zu den Sätzen: Lkw-Maut Deutschland 2026 und Lkw-Kosten pro km.

Kombinierter Verkehr

Straßen-Teilstrecken im kombinierten Verkehr nach Richtlinie 92/106/EWG fallen grundsätzlich nicht unter die Kabotageregeln. Um Missbrauch zu verhindern, dürfen Mitgliedstaaten nach Mitteilung an die Kommission die Kabotageregeln aber auf solche Straßen-Teilstrecken anwenden, sofern diese keine Grenze überschreiten. Dabei dürfen sie ein längeres Fenster als 7 Tage und eine kürzere Sperrfrist als 4 Tage festlegen. Prüfen Sie also für jedes Land, ob es davon Gebrauch gemacht hat.

Nachweise bei der Kontrolle

Auf Verlangen sind während der Straßenkontrolle Belege vorzulegen, unter anderem: Name und Anschrift von Absender, Frachtführer und Empfänger, Ort und Datum der Übernahme und Ablieferung, Bezeichnung und Masse der Güter sowie die amtlichen Kennzeichen. Zusätzliche Dokumente sind nicht vorgeschrieben; elektronische Frachtbriefe (e-CMR) sind zulässig. Kontrollbehörden können zusätzlich Tachographendaten heranziehen.

Kabotage und Entsendung (kurz)

Seit dem 2. Februar 2022 gilt Kabotage als Entsendung des Fahrers (Richtlinie (EU) 2020/1057), ebenso Cross-Trade. Bilaterale Fahrten und Transit sind ausgenommen. Folgen:

  • Entsendemeldung über das EU-Portal (RTPD, an das Binnenmarkt-Informationssystem IMI angebunden) spätestens bei Beginn der Entsendung.
  • Im Fahrzeug: Kopie der Meldung, Nachweis der Beförderung (z. B. Frachtbrief) und Tachographendaten.
  • Entlohnung nach den Vorschriften des Aufnahmelandes.

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Oktober 2024 sowohl die 4-Tage-Sperrfrist als auch die Einstufung von Kabotage als Entsendung bestätigt.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viele Kabotagefahrten sind in Deutschland erlaubt?

Höchstens drei innerhalb von sieben Tagen nach Entladung der internationalen Einfahrt – in Deutschland gelten dieselben EU-Regeln wie überall in der EU.

Gilt die 4-Tage-Sperrfrist für das ganze Unternehmen?

Nein. Sie gilt für dasselbe Fahrzeug im selben Mitgliedstaat. Ein anderes Fahrzeug desselben Unternehmens ist davon nicht betroffen.

Brauche ich für Kabotage eine Entsendemeldung?

Ja. Kabotage gilt seit 2. Februar 2022 als Entsendung; die Meldung erfolgt über das EU-Portal spätestens bei Beginn.

Dürfen Transporter Kabotage fahren?

Fahrzeuge über 2,5 t brauchen seit 21. Mai 2022 eine Gemeinschaftslizenz und unterliegen den Kabotageregeln. Details: EU-Lizenz für Transporter.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Nationale Sonderregeln (z. B. zum kombinierten Verkehr) vor der Planung bei der zuständigen Behörde prüfen.