Kurz gesagt: Seit dem 21. Mai 2022 brauchen Unternehmen, die mit Transportern über 2,5 t bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gewerblich grenzüberschreitend Güter befördern, eine EU-Gemeinschaftslizenz. Voraussetzungen sind eine echte Niederlassung, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und Eigenkapital von 1.800 € für das erste und 900 € für jedes weitere Fahrzeug. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2020/1055, die die Verordnungen 1071/2009 und 1072/2009 geändert hat.

Wer braucht die Lizenz?

Bis 20. Mai 2022 waren Fahrzeuge bis 3,5 t von der VO 1072/2009 ausgenommen. Seit 21. Mai 2022 gilt die Ausnahme nur noch bis 2,5 t (Art. 1 Abs. 5 VO 1072/2009).

Fahrzeug / EinsatzGemeinschaftslizenz nötig?
bis 2,5 t, egal wonein
über 2,5 bis 3,5 t, nur im Inland des Niederlassungsstaatsnein (Art. 1 Abs. 4 a VO 1071/2009)
über 2,5 bis 3,5 t, grenzüberschreitend gewerblichja, seit 21.05.2022
über 3,5 t, gewerblich grenzüberschreitendja (wie bisher)

Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination.

Die vier Voraussetzungen

Nach Art. 3 VO 1071/2009 muss das Unternehmen:

  1. eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat haben – mit Räumen, in denen die wichtigsten Geschäftsunterlagen zugänglich sind, Eintragung im Handelsregister bzw. steuerlicher Erfassung, im Niederlassungsstaat zugelassenen Fahrzeugen und einer Betriebsstätte mit angemessener Ausstattung (Art. 5);
  2. zuverlässig sein – keine schwerwiegenden Verstöße etwa gegen Handels-, Arbeits-, Steuer- oder Straßenverkehrsrecht oder gegen EU-Regeln zu Lenkzeiten, Fahrzeugsicherheit oder Kabotage (Art. 6);
  3. finanziell leistungsfähig sein (Art. 7, siehe unten);
  4. die fachliche Eignung besitzen (Art. 3 Abs. 1 d, Prüfung nach Art. 8).

Zur fachlichen Eignung: Die Mitgliedstaaten können Personen von der Prüfung befreien, die nachweislich in den 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ununterbrochen ein Unternehmen geleitet haben, das ausschließlich Fahrzeuge bis 3,5 t einsetzte (Art. 9). Ob und wie Deutschland diese Option nutzt, klären Sie mit der zuständigen Behörde.

Eigenkapital: so viel ist nötig

Das Unternehmen weist anhand eines geprüften Jahresabschlusses nach, dass ihm jedes Jahr Eigenkapital und Reserven mindestens in folgender Höhe zur Verfügung stehen (Art. 7 Abs. 1 VO 1071/2009):

FlotteErstes FahrzeugJedes weitere Fahrzeug
nur Fahrzeuge 2,5–3,5 t1.800 €900 €
gemischt (auch über 3,5 t)9.000 €5.000 € je Fahrzeug über 3,5 t, 900 € je Fahrzeug 2,5–3,5 t

Die Behörde kann statt des Jahresabschlusses auch eine Bescheinigung wie eine Bankbürgschaft oder Versicherung akzeptieren oder verlangen (Art. 7 Abs. 2).

Rechenbeispiele

Beispiel A – reiner Transporter-Betrieb, 4 Fahrzeuge à 3,5 t: 1.800 € + 3 × 900 € = 4.500 € Eigenkapital und Reserven.

Beispiel B – Mischflotte, 2 Lkw über 3,5 t und 3 Transporter: 9.000 € (erstes Fahrzeug) + 5.000 € (zweiter Lkw) + 3 × 900 € = 16.700 €.

Lizenz und beglaubigte Kopien

  • Die Gemeinschaftslizenz stellt die zuständige Behörde des Niederlassungsstaats aus, für bis zu 10 Jahre, verlängerbar (Art. 4 Abs. 2 VO 1072/2009).
  • Das Original bleibt im Unternehmen; für jedes Fahrzeug gibt es eine beglaubigte Kopie, die mitzuführen ist (Art. 4 Abs. 3).
  • Bei Mischflotten brauchen die Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t eigene beglaubigte Kopien; laut EU-Durchsetzungsleitfaden vermerkt die Behörde dafür „≤ 3.5 t“ unter „besondere Bemerkungen“.

Antrag in Deutschland

Zuständig ist nach EU-Recht die Behörde des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Welche deutsche Stelle das für Ihren Betriebssitz konkret ist, konnten wir für diesen Artikel nicht an einer amtlichen deutschen Quelle prüfen – fragen Sie daher vorab bei der Verwaltung an Ihrem Betriebssitz nach. Bereiten Sie Nachweise zu allen vier Voraussetzungen vor: Unterlagen zur Niederlassung, Nachweise zur Zuverlässigkeit, geprüfter Jahresabschluss oder Bankbürgschaft/Versicherung und den Fachkundenachweis.

Was mit der Lizenz noch gilt

  • Kabotage: max. 3 Fahrten in 7 Tagen, dann 4 Tage Sperrfrist – siehe Kabotage-Regeln.
  • Tachograph und Lenkzeiten: Seit 1. Juli 2026 gelten für Transporter von 2,5 bis 3,5 t im internationalen Verkehr und in der Kabotage die Lenk- und Ruhezeiten der VO 561/2006 und die Pflicht zum Smart-Tachographen Version 2 – siehe Mobilitätspaket.
  • Entsendung: Bei Kabotage und Cross-Trade ist eine Entsendemeldung über das EU-Portal nötig.

Für die Tourenkalkulation mit Transporter: Logist Calculator rechnet Maut und Diesel für die Fahrzeugklasse bis 3,5 t; bereits gekaufte Vignetten können Sie eingeben, damit sie nicht doppelt berechnet werden. Route jetzt kalkulieren

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Transporter bis 3,5 t eine EU-Lizenz?

Ja, wenn er über 2,5 t zulässige Gesamtmasse hat und Sie damit gewerblich grenzüberschreitend fahren – seit 21. Mai 2022. Im reinen Inlandsverkehr nicht.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für die EU-Lizenz mit Transportern?

1.800 € für das erste und 900 € für jedes weitere Fahrzeug zwischen 2,5 und 3,5 t, nachgewiesen über einen geprüften Jahresabschluss oder z. B. eine Bankbürgschaft.

Brauche ich eine Fachkundeprüfung?

Grundsätzlich ja. Mitgliedstaaten können Personen befreien, die in den 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ununterbrochen einen Betrieb mit Fahrzeugen bis 3,5 t geleitet haben.

Wie lange ist die Gemeinschaftslizenz gültig?

Bis zu 10 Jahre; sie kann verlängert werden.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Beträge und Verfahren vor dem Antrag bei der zuständigen Behörde prüfen.