Kurz gesagt: Ein LKW-Fahrer darf nach der EU-Verordnung 561/2006 höchstens 9 Stunden am Tag lenken (zweimal pro Woche 10 Stunden), maximal 56 Stunden pro Woche und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von 45 Minuten fällig, die tägliche Ruhezeit beträgt regelmäßig 11 Stunden und die wöchentliche 45 Stunden.
Für wen die Regeln gelten
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/1054 (Mobilitätspaket I, anwendbar seit 20. August 2020) für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt. Seit 1. Juli 2026 fallen zusätzlich Fahrzeuge über 2,5 t darunter, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden (Art. 2 Abs. 1 lit. aa). Details zu Transportern lesen Sie im Artikel Tachograph-Pflicht für Transporter.
Für Disponenten heißt das: Die 7,5-t- und 40-t-Klasse unterliegt immer den Lenk- und Ruhezeiten, der Transporter im internationalen gewerblichen Einsatz seit Juli 2026 ebenfalls.
Lenkzeiten im Überblick
| Zeitraum | Grenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Tageslenkzeit | 9 h, höchstens zweimal pro Woche 10 h | Art. 6 Abs. 1 |
| Wochenlenkzeit | max. 56 h | Art. 6 Abs. 2 |
| Doppelwoche (zwei aufeinanderfolgende Wochen) | max. 90 h | Art. 6 Abs. 3 |
| Lenkzeit ohne Pause | max. 4,5 h | Art. 7 |
Zur Lenkzeit zählen laut BALM auch kurze Standzeiten im Verkehr, etwa an Ampeln, Grenzen oder im Stau.
Fahrtunterbrechung (Pause)
Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer mindestens 45 Minuten pausieren. Die Pause darf geteilt werden: erst mindestens 15 Minuten, dann mindestens 30 Minuten – nur in dieser Reihenfolge. Während der Pause darf weder gefahren noch andere Arbeit verrichtet werden. Bei Mehrfahrerbesatzung darf die Pause in dem Fahrzeug genommen werden, das der andere Fahrer lenkt.
Tägliche und wöchentliche Ruhezeit
| Ruhezeit | Dauer | Bedingungen |
|---|---|---|
| Regelmäßige tägliche Ruhezeit | mind. 11 h | innerhalb von 24 h nach Ende der letzten Ruhezeit |
| Aufgeteilte tägliche Ruhezeit | 3 h + 9 h (= 12 h) | erst mind. 3 h, dann mind. 9 h |
| Reduzierte tägliche Ruhezeit | mind. 9 h, unter 11 h | höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten |
| Mehrfahrerbesatzung | mind. 9 h | innerhalb von 30 h |
| Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit | mind. 45 h | nicht im Fahrzeug |
| Reduzierte wöchentliche Ruhezeit | mind. 24 h | Ausgleich bis Ende der dritten Folgewoche |
Die wöchentliche Ruhezeit muss spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen (144 Stunden) beginnen. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen braucht der Fahrer entweder zwei regelmäßige oder eine regelmäßige und eine reduzierte Wochenruhezeit. Tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten dürfen im stehenden Fahrzeug mit Schlafkabine verbracht werden, die regelmäßige Wochenruhezeit nicht – mehr dazu im Artikel Wochenruhezeit und Rückkehrpflicht.
Ausnahmen: Fähre, Zug und die letzte Stunde nach Hause
- Fähre/Zug (Art. 9): Eine regelmäßige tägliche oder reduzierte wöchentliche Ruhezeit darf höchstens zweimal unterbrochen werden, insgesamt maximal 1 Stunde, wenn eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung steht. Eine regelmäßige Wochenruhezeit an Bord ist nur bei einer planmäßigen Überfahrt von mindestens 8 Stunden mit Schlafkabine zulässig.
- Heimfahrt (Art. 12): Um für die wöchentliche Ruhezeit den Betriebsstandort oder Wohnort zu erreichen, darf die Tages- und Wochenlenkzeit in Ausnahmefällen um bis zu 1 Stunde überschritten werden, nach einer Pause von 30 Minuten um bis zu 2 Stunden. Die Verlängerung ist bis Ende der dritten Folgewoche durch Ruhezeit auszugleichen.
Rechenbeispiel: Wochenplanung für einen 40-Tonner
Annahme: ein Fahrer, Montag bis Freitag, Durchschnittsgeschwindigkeit 65 km/h (Planungswert, kein offizieller Wert).
| Tag | Lenkzeit | Pausen | Strecke (bei 65 km/h) |
|---|---|---|---|
| Montag | 10 h | 2 × 45 min | 650 km |
| Dienstag | 9 h | 1 × 45 min | 585 km |
| Mittwoch | 10 h | 2 × 45 min | 650 km |
| Donnerstag | 9 h | 1 × 45 min | 585 km |
| Freitag | 9 h | 1 × 45 min | 585 km |
| Summe | 47 h | 3.055 km |
Die 56-Stunden-Grenze ist eingehalten. Wegen der 90-Stunden-Regel bleiben für die Folgewoche aber nur noch 43 Stunden Lenkzeit (90 − 47). Ein 10-Stunden-Tag braucht zwei Pausen, weil nach 4,5 + 4,5 Stunden die zweite Unterbrechung fällig wird, bevor die zehnte Stunde gefahren werden darf. Plant der Disponent am Montag 10 Stunden Lenkzeit plus 1,5 Stunden Pause, bleiben bei 11 Stunden Ruhezeit nur noch 1,5 Stunden des 24-Stunden-Fensters für Laden, Entladen und andere Arbeit.
Wie sich Lenkzeit in Tagessätze und Kosten pro Kilometer übersetzt, zeigt der Artikel LKW-Kosten pro km berechnen. Maut und Diesel für die Strecke selbst rechnet Logist Calculator für Transporter, 7,5 t und 40 t: Mautdaten aus HERE-Routing (Tarife jährlich geprüft), Dieselpreise aus dem EU Weekly Oil Bulletin. Route jetzt kalkulieren
Kontrolle und Bußgelder in Deutschland
Laut BALM liegt das Verwarnungsgeld bei geringfügigen Verstößen zwischen 5 und 35 Euro. Bei erheblichen Verstößen drohen Fahrern Bußgelder bis zu 5.000 Euro und Unternehmen bis zu 15.000 Euro, zuzüglich Verwaltungsgebühren. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein LKW-Fahrer am Tag fahren?
Grundsätzlich 9 Stunden, an höchstens zwei Tagen pro Woche 10 Stunden. Nach 4,5 Stunden ist eine Pause von 45 Minuten Pflicht.
Wie viele Stunden darf ein LKW-Fahrer pro Woche fahren?
Maximal 56 Stunden pro Woche und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Wer 56 Stunden fährt, hat in der Folgewoche nur noch 34 Stunden.
Darf man die 45-Minuten-Pause aufteilen?
Ja, in 15 Minuten und anschließend 30 Minuten. Die Verordnung schreibt diese Reihenfolge vor: zuerst der kurze, dann der lange Abschnitt.
Wie oft darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?
Höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten, und zwar auf mindestens 9 Stunden.
Quellen
- EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 20.08.2020 (PDF)
- Europäische Kommission – Driving time and rest periods
- Europäische Kommission – Mobility Package I: Driving & rest times
- Europäische Arbeitsbehörde (ELA) – Driving and Resting Time Rules (PDF)
- BALM – Fragen & Antworten Fahrpersonalrecht
Stand: Oktober 2026. Bußgeldbeträge und Auslegungen können sich ändern – prüfen Sie vor verbindlichen Aussagen die offizielle Quelle.