Das Mobilitätspaket I ist ein EU-Gesetzespaket von 2020 für den Straßengüterverkehr. Es regelt Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage, Marktzugang und die Entsendung von Fahrern neu.
Wichtigste Regeln: Kabotage 3 Fahrten in 7 Tagen plus 4 Tage Sperrfrist; Rückkehr des Fahrzeugs zum Betriebssitz alle 8 Wochen; Rückkehr des Fahrers alle 4 Wochen; keine regelmäßige Wochenruhezeit in der Kabine.
Transporter: Seit 21. Mai 2022 brauchen Unternehmen mit Fahrzeugen von 2,5 bis 3,5 t im gewerblichen internationalen Verkehr eine Gemeinschaftslizenz.
Rechtsakte: VO (EU) 2020/1054, VO (EU) 2020/1055 und Richtlinie (EU) 2020/1057.
