Die Gemeinschaftslizenz ist die EU-weite Erlaubnis für den gewerblichen grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr innerhalb der EU. Sie wird im Niederlassungsstaat des Unternehmens erteilt; eine beglaubigte Kopie muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
Transporter: Seit dem 21. Mai 2022 brauchen auch Unternehmen, die mit Fahrzeugen von 2,5 bis 3,5 t gewerblich international fahren, eine Gemeinschaftslizenz.
Voraussetzungen: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung (Verkehrsleiter).
Grundlage: Verordnung (EG) 1072/2009 in der Fassung des Mobilitätspakets.
