Kabotage ist ein Inlandstransport, den ein ausländischer Frachtführer in einem anderen EU-Staat durchführt – zum Beispiel ein polnischer Lkw, der innerhalb Deutschlands lädt und entlädt. Sie ist nur eingeschränkt erlaubt.
Regel: Nach einer internationalen Beförderung sind höchstens 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen erlaubt, auch in verschiedenen Mitgliedstaaten.
Sperrfrist: Danach gilt im selben Mitgliedstaat eine Wartezeit (Cooling-off) von 4 Tagen, bevor dort erneut Kabotage erlaubt ist.
Grundlage: Verordnung (EG) 1072/2009 in der Fassung des Mobilitätspakets (VO (EU) 2020/1055), anwendbar seit 21. Februar 2022.
