Das T1-Versandverfahren (externes Unionsversandverfahren) erlaubt es, Nicht-Unionswaren unter Zollaufsicht und ohne Zahlung von Einfuhrabgaben durch das Zollgebiet der EU zu befördern. Es wird elektronisch über NCTS abgewickelt.
Beispiel: Eine Sendung aus einem Drittland wird an der EU-Außengrenze in T1 übergeführt und erst am Bestimmungsort verzollt.
Pflichten: Zollverschluss oder Nämlichkeitssicherung, Sicherheitsleistung, Gestellung bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der Frist.
Kosten: Zollabfertigung und Wartezeiten an Zollstellen gehören als Zusatzkosten in die Kalkulation.
