Dokumente & Zoll

T1-Versandverfahren

Das T1-Versandverfahren (externes Unionsversandverfahren) erlaubt es, Nicht-Unionswaren unter Zollaufsicht und ohne Zahlung von Einfuhrabgaben durch das Zollgebiet der EU zu befördern. Es wird elektronisch über NCTS abgewickelt.

Beispiel: Eine Sendung aus einem Drittland wird an der EU-Außengrenze in T1 übergeführt und erst am Bestimmungsort verzollt.

Pflichten: Zollverschluss oder Nämlichkeitssicherung, Sicherheitsleistung, Gestellung bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der Frist.

Kosten: Zollabfertigung und Wartezeiten an Zollstellen gehören als Zusatzkosten in die Kalkulation.

Häufige Fragen

Wofür ist das T1-Verfahren?

Für die Beförderung von Nicht-Unionswaren durch die EU unter Zollaufsicht, ohne sofortige Zahlung von Einfuhrabgaben.

Quellen

Stand: