Der CMR-Frachtbrief ist der Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr nach dem CMR-Übereinkommen (Genf, 19. Mai 1956). Er dokumentiert Absender, Empfänger, Frachtführer und Ware und regelt die Haftung des Frachtführers.
Wann gilt die CMR? Bei entgeltlicher Beförderung von Gütern auf der Straße, wenn Übernahme- und Ablieferort in zwei verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer davon Vertragsstaat ist.
Haftung: Die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm fehlendes Rohgewicht begrenzt (Art. 23 Abs. 3). Bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden gilt die Begrenzung nicht (Art. 29).
e-CMR: Seit dem Zusatzprotokoll vom 27. Mai 2008 ist auch ein elektronischer Frachtbrief möglich.
