Standgeld ist die Vergütung, die ein Frachtführer verlangen kann, wenn er über die vereinbarte Lade- oder Entladezeit hinaus warten muss. In Deutschland ist der Anspruch in § 412 Abs. 3 HGB geregelt.
Voraussetzung: Die Wartezeit beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung oder auf Gründen, die nicht im Risikobereich des Frachtführers liegen.
Höhe: Das Gesetz spricht von einer angemessenen Vergütung; in der Praxis werden Sätze pro Stunde oder pro angefangenem Tag vertraglich vereinbart.
Kalkulation: Wartezeiten können in Logist Calculator als Zusatzkosten erfasst werden.
