Der Frachtführer ist das Unternehmen, das sich durch den Frachtvertrag verpflichtet, Güter zum Bestimmungsort zu befördern und dort abzuliefern. In Deutschland ist der Begriff in § 407 HGB definiert.
Abgrenzung: Der Frachtführer führt den Transport selbst (oder durch Subunternehmer) aus; der Spediteur organisiert ihn.
Pflichten: Übernahme, Beförderung und Ablieferung der Güter; Haftung für Verlust und Beschädigung (im internationalen Verkehr nach CMR).
Wirtschaftlich: Der Frachtführer trägt die Kosten der Tour – deshalb muss er vor der Zusage wissen, ob der Frachtpreis sie deckt.
