Beteiligte

Frachtführer

Der Frachtführer ist das Unternehmen, das sich durch den Frachtvertrag verpflichtet, Güter zum Bestimmungsort zu befördern und dort abzuliefern. In Deutschland ist der Begriff in § 407 HGB definiert.

Abgrenzung: Der Frachtführer führt den Transport selbst (oder durch Subunternehmer) aus; der Spediteur organisiert ihn.

Pflichten: Übernahme, Beförderung und Ablieferung der Güter; Haftung für Verlust und Beschädigung (im internationalen Verkehr nach CMR).

Wirtschaftlich: Der Frachtführer trägt die Kosten der Tour – deshalb muss er vor der Zusage wissen, ob der Frachtpreis sie deckt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Frachtführer und Spediteur?

Der Frachtführer befördert die Güter, der Spediteur organisiert die Beförderung.

Quellen

Stand: