Incoterms® 2020 sind 11 Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC), die festlegen, wer im Kaufvertrag Transportkosten, Risiko und Formalitäten trägt. Sieben gelten für alle Transportarten, vier nur für See- und Binnenschiffstransport.
Alle Transportarten (7): EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP. See- und Binnenschifffahrt (4): FAS, FOB, CFR, CIF.
Was Incoterms nicht regeln: den Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen und den Preis. Das muss der Kaufvertrag separat klären.
Warum es für Frachtführer zählt: Die Klausel bestimmt, wer den Transport bestellt und bezahlt – bei EXW der Käufer, bei DAP und DDP der Verkäufer. Das entscheidet, wer Ihr Auftraggeber ist und mit wem Sie den Frachtpreis verhandeln.
