Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist das höchste Gewicht, das ein Fahrzeug einschließlich Ladung haben darf. Es bestimmt unter anderem Führerscheinklasse, Mautpflicht und Fahrverbote.
Deutschland: Fahrzeugkombinationen wie Sattelzüge dürfen bis zu 40 t wiegen, im kombinierten Verkehr bis zu 44 t (§ 34 StVZO).
Mautgrenzen: Lkw-Maut in Deutschland und Österreich ab mehr als 3,5 t; Eurovignette und britische HGV Levy ab 12 t.
Nutzlast: zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht.
